Willkommen bei KDS Kassen
Ihr Berater für Kassensysteme
Maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Gastronomieerfolg
Die KDS Kassen GmbH ist ein innovatives Unternehmen, das durch seine langjährige Erfahrung Ihr kompetenter Ansprechpartner für Kassensysteme im Bereich Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel ist.
Ausgezeichneter Service
Individuelle Beratung
Bei uns sind Sie an der Reihe! Wir hören Ihnen zu und erkennen was genau Sie brauchen.
Wir kommen zu Ihnen
Persönliche Nähe ist uns besonders wichtig! Deshalb findet unsere Beratung direkt bei Ihnen statt.
Betreuung nach dem Kauf
Wir übernehmen die Wartung und Pflege. Außerdem kümmern wir uns schnellstmöglichst um Reparaturen.
Maßgeschneiderte Lösung
Wir passen die Kassen an Ihr Geschäftsmodell an, sodass wir Sie bei ihrer Zielerreichung unterstützen können.
24/7 erreichbar
Wir sind für Sie da! Auch wenn es zu unerwarteten Problemen kommen sollte.
Wir können noch viel mehr für Sie tun. Erfahren Sie mehr bei einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Wir für Sie!
Wir verkaufen nicht nur Kassen, sondern hören zu, verstehen Ihre Bedürfnisse und setzen um. Mit kontinuierlicher Erreichbarkeit, persönlichen Beziehungen vor Ort und innovativen Lösungen unterstützen wir Sie dabei, Ihre Sorgen zu minimieren und Ihren gastronomischen Betrieb auf die nächste Ebene zu heben.
Darauf sind unsere Produkte ausgerichtet
- Effizienzsteigerung
- Ressourcen besser haushalten
- Optimierung der Abläufe
- Personalentlastung
- Personaleinsparung
- Sicherheit vor internem Diebstahl
Digitalisierung mit KDS
Mit digitalen Kassensystemen können Sie Bestellungen und Abrechnungen einfach verwalten und sich mühelos den Veränderungen in der Geschäftswelt anpassen. Wir begleiten Sie gerne bei der Digitalisierung Ihres Geschäfts!
Kassen-Meldepflicht bei Finanzbehörden
Allgemeine Informationen und FAQ
Nein, denn diese ist Inhalt der Kassensicherungsverordnung welche am 01.01.2020 in Kraft getreten ist.
Die Finanzbehörden boten bisher lediglich keine Möglichkeit an die Kasse zu melden.
Diese Meldemöglichkeit ist jedoch seit dem 01.01.2025 gegeben und somit müssen ALLE Kassen gemeldet werden.
Ab spätestens 31.07.2025 müssen alle Kassen gemeldet sein.
Kassen die ab 01.07.2025 neu in Betrieb genommen werden müssen innerhalb von 4 Wochen gemeldet werden.
Alle Kassen einer Betriebsstätte müssen in einer gemeinsamen Meldung angemeldet werden.
Die Kassen müssen über das Mein-ELSTER-Portal der Finanzbehörden gemeldet werden.
Im Mein-ELSTER-Portal finden Sie die “Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§146a Absatz 4 AO)“ unter „Formulare & Leistungen“ à “Alle Formulare“ à “Sonstige Formulare“
Leider können wir das nicht für Sie übernehmen, denn einen Zugang zu Mein-ELSTER haben nur Sie als Steuerpflichtiger oder Ihr Steuerberater.
Zudem werden neben den Daten zur Kasse auch weitere Informationen benötigt, welche uns nicht bekannt sind.
Ja, die Regelung gilt auch für Kassen die nur kurzfristig eingesetzt werden – Ausnahmen gibt es nicht.
Diese Kassen müssen bei Inbetriebnahme an- und nach dem Einsatz wieder abgemeldet werden.
Ein Orderman, sowie mobile Geräte mit blueposMobile App müssen nicht separat angemeldet werden.
EC-Geräte müssen ebenfalls nicht angemeldet werden.
Ist ein Gerät mit separater Umsatzerfassung (weitere Kasse jeglicher Art) in Betrieb, muss dieses ebenfalls angemeldet werden.
Backoffice-Software muss angemeldet werden (reine Report Tools wie mybluepos jedoch nicht)
Ganz so einfach ist das leider nicht und Pflicht ist es ebenfalls nicht
Die Datei kann bei neueren Kassen zwar erzeugt werden, allerdings müssen dann alle Daten die bei ELSTER gemeldet werden müssten, zuvor in das Kassensystem eingepflegt werden. Daraus könnte dann am Ende die XML-Datei für die sogenannte ERiC-Schnittstelle erzeugt werden. Der Aufwand ist also am Ende der selbe und die Kasse müsste ggf. upgedatet werden, damit dies überhaupt möglich ist. Beides würde an der Stelle Kosten verursachen.
Somit ist der Weg dies über ELSTER direkt zu melden aus unserer Sicht der einfachere und schnellere.
Werden Änderungen an irgendwelchen gemeldeten Daten vorgenommen, muss das zuvor gemeldete System abgemeldet werden und das veränderte oder neue System wieder angemeldet werden.
Auch beim Tausch einer Kasse oder bei einer Ersatzkasse wegen Reparatur.
Bei Veränderungen von Stammdaten.
Bei jeglicher Veränderung der in der Meldung erfassten Daten.
Bei Außerbetriebnahme einer Kasse muss diese abgemeldet werden.
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Kasse Sie besitzen, schauen Sie gerne auf dem Lieferschein nach. Hier auch eine kleine Hilfe:
Schultes-Kassen bzw. Kassen mit Schultes bluepos-Software sind immer Touchscreen-Kassen.
Oben Links ist „MGR“ zu sehen:
Primasello-Kassen sind ebenfalls Touchscreen-Kassen mit eingebautem Drucker und dem Primasello-Logo oben rechts:
Sharp-Kassen sind mit dem Sharp-Logo vorne beschriftet – der Drucker ist fest in die Kasse eingebaut
SAM4S-Kassen sind mit SAM4S-Logo vorne beschriftet – der Drucker ist fest in die Kasse eingebaut (Achtung: es gibt auch PC-Kassen von SAM4S die mit der Schultes-Software bespielt sind. In diesem Fall handelt es sich um Schultes bluepos-Kassen (s.o.). Erkennbar daran, dass der Drucker nicht eingebaut ist und die Kasse einen Touchscreen hat).
Kassenseitige Ausfüllhilfen zu den einzelnen Systemen finden Sie auf unserer Homepage unter www.kds-kassen.de/downloads unter dem Punkt „Kassen-Meldepflicht – Kassenmeldung nach §146a Abgabenordnung“
Ebenso benötigen Sie die Unterlagen und Lieferscheine, welche Sie bei Lieferung und Aktivierung der TSE erhalten haben.
Eine Mehrseitige Anleitung seitens der Finanzbehörden finden Sie unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Ausfuellanleitung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Auch gibt es Online verschiedene Videos von Steuerberatern, welche dabei unterstützen können die Daten im ELSTER-Portal auszufüllen.
Kontakt
Wir freuen uns auf Sie!
- +49 7261/94 98 06-0
- info@kds-kassen.de
- Breite Seite 18, 74889 Sinsheim
